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Einleitung

Masern – auch Morbilli genannt – sind eine typische Kinderkrankheit, die jedoch auch bei Erwachsenen auftreten können und manchmal zu äusserst schwerverlaufenden Komplikationen führen. Die Infektionskrankheit wird durch Viren verursacht und ist hochansteckend. Typische Symptome für eine Masernerkrankung sind Fieber, ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl sowie ein Hautausschlag, der grosse Teile des Körpers befällt. Im Verlaufe der Infektion tritt zweimal hohes Fieber auf. Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen relativ häufig vor. Die Inkubationszeit – die Zeit zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Erkrankung – dauert meist acht bis zehn Tage. Wer einmal an Masern erkrankt ist, bleibt für den Rest seines Lebens immun und ist gegen weitere Masern-Infektionen geschützt. Es existiert eine Schutzimpfung, die im Schweizerischen Impfplan empfohlen ist.

Masern

Symptome

Eine Masernerkrankung verläuft meist in zwei Krankheitsschüben – das sogenannte Vorläufer- und das Hauptstadium. Im Vorläuferstadium treten grippeähnliche Symptome wie Fieber (bis 40 °C), Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Bindehautentzündung auf. Auch trockener Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder weisslich-gräuliche Flecken an der Mundschleimhaut können in dieser Phase auftreten. Dieses Stadium dauert drei bis sieben Tage. In der Folge sinkt die Körpertemperatur kurzzeitig auf einen normalen Wert.

Nach diesem fieberfreien Intervall beginnt die zweite Phase – das Stadium des Hautausschlags. Dabei steigt die Körpertemperatur nochmals auf bis über 39 °C. Zusätzlich tritt der für Masern typische Hautausschlag auf. Dieser beginnt meist hinter den Ohren und breitet sich über das Gesicht, den Oberkörper und die Extremitäten aus. Der Ausschlag verfärbt sich im Krankheitsverlauf bräunlich. Diese Phase dauert sechs bis sieben Tage. Danach sinkt das Fieber, der Hautausschlag wie auch die übrigen Symptome klingen langsam ab, wobei der Husten noch 1-2 Wochen andauern kann. Bei Verdacht auf Masern soll eine Ärztin oder ein Arzt kontaktiert werden.


Verlauf

Der Verlauf einer Masernerkrankung kann sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, wie das Immunsystem der betroffenen Person auf die Infektion reagiert. Die Inkubationszeit – die Zeit zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Erkrankung – dauert acht bis zehn Tage.

Bei einer Masernerkrankung können schwer verlaufende Komplikationen auftreten, die entweder durch das Virus selbst oder aber durch eine bakterielle Infektion entstehen. Komplikationen, die durch das Masernvirus verursacht werden, können zum Beispiel eine Mittelohr- oder eine Lungenentzündung sein. Eine gefürchtete Komplikation ist die durch Masernviren ausgelöste Hirnentzündung. Sie verursacht Bewusstseinsstörungen, Krämpfe, epileptische Anfälle oder Lähmungen. In der Mehrheit der Fälle heilt die Hirnhautentzündung wieder vollständig aus. Sie kann aber auch tödlich verlaufen und bei rund einem Drittel der Patienten können dauerhaft Hirnschäden zurückbleiben. Eine sehr seltene Komplikation – es betrifft bis zu 170 pro 100'000 Masern-Patienten und tritt erst sechs bis acht Jahre nach der Infektion auf – ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Sie ist nicht heilbar und endet tödlich. Das höchste Risiko für eine SSPE haben Säuglinge, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.

Grundsätzlich erkranken Kinder häufiger an Masern als Erwachsene. Wenn Erwachsene von einer Masernerkrankung betroffen sind, haben sie jedoch häufiger Komplikationen als Kinder.


Ursachen

Die Ursache für Masern ist eine Infektion mit dem Masernvirus. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion, zum Beispiel durch Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. Das Virus gelangt über die Schleimhäute der Atemwege und über die Bindehaut des Auges in den Körper.

Masern sind hochansteckend. Bereits ein kurzer Kontakt mit einer infizierten Person reicht aus, um sich anzustecken. Die grösste Ansteckungsgefahr besteht rund vier Tage vor und vier Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags.


Diagnose

Stellt eine Ärztin oder ein Arzt die Verdachtsdiagnose auf Masern, so muss dies labordiagnostisch abgeklärt werden. Denn: Masern sind meldepflichtig. Bereits ein Masernverdachtsfall unterliegt der Meldepflicht und muss den Behörden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.


Behandlung/Therapie

Masern können nicht mit einer eigentlichen Therapie bekämpft werden. Grundsätzlich werden lediglich die Symptome behandelt, zum Beispiel kann das Fieber bei Bedarf medikamentös gesenkt werden. Erkrankte können empfindlich auf Licht reagieren – dann empfiehlt es sich, die Räume abzudunkeln. Schwere Fälle können intensivpflichtig werden und müssen bei einer schweren Lungenentzündung teils auch beatmet werden.


Prävention

Es existiert eine Schutzimpfung, die eine entsprechende Masernerkrankung vorbeugt und dank der die manchmal sehr schwer oder gar tödlich verlaufenden Komplikationen verhindert werden können. Der Schweizerische Impfplan sieht vor, dass Kinder gegen Masern geimpft werden sollten (erste Dosis mit 9 Monaten, zweite Dosis mit 12 Monaten). Dabei handelt es sich um die sogenannte MMR-Impfung, die ein Leben lang vor Masern, Mumps und Röteln schützt.

Da es sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren handelt, darf diese bei Säuglingen unter 6 Monaten, in der Schwangerschaft, bei Personen mit einer Immunschwäche oder mit einer immunsuppressiven Therapie oder bei Menschen, die eine schwere Allergie gegenüber den Inhaltsstoffen der Impfung haben, nicht angewendet werden.

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